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Compliance – Richtlinien

„Nur eine Belegschaft, in der sich jeder seiner Verantwortung gegenüber dem Ganzen bewusst ist, kann entscheidend zum Erfolg des Unternehmens beitragen.“ 

Definition und Anwendungsbereich
Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen. Diese Mischung aus staatlichen Gesetzen und Vorschriften, aber auch die unternehmenseigenen Werte bilden die Grundsätze, mit deren Hilfe geregelt werden kann, welche Vorgänge in einem Unternehmen regelkonform und welche regelwidrig sind. Jedoch betrifft eine Compliance-Regelung nicht nur das Unternehmen als Rechtsperson an sich, sondern auch jeden Mitarbeiter und Geschäftspartner. Demnach sind alle Unternehmensbereiche angehalten, die folgenden Punkte zu leben und diese auch bei Geschäftspartnern regelmäßig zu kontrollieren.

Grundsätze
Die CAT Clean Air Technology GmbH hat sich zu einem der führenden Unternehmen in der Reinraumtechnik in Deutschland entwickelt und beliefert mit ihren Dienstleistungen und Produkten Deutschland sowie das Ausland. Aufgrund unserer Marktstellung sehen wir es als unsere Pflicht an, neben der Achtung der allgemeinen Rechtsordnung auch die in unserer Gesellschaft zugrunde gelegten ethischen Werte, welche im Folgenden genauer beschrieben sind, zu achten und diesen Folge zu leisten. Entsprechend lehnen wir jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen ab und erwarten das auch von unseren Geschäftspartnern. Insbesondere werden alle Arten von Diskriminierungen innerhalb des Unternehmens nicht akzeptiert. Dies beinhaltet u. a. Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, der Religion, des Geschlechtes und auch der sexuellen Orientierung. Jeder Einzelfall wird aufs Schärfste verurteilt, keinesfalls geduldet und führt zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Festgestellte Verstöße sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.

Zwangs- und Kinderarbeit
Da unser Unternehmen in einer Branche tätig ist, die auch Waren aus Drittländern bezieht, sehen wir uns der Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit, welche in vielen Ländern noch zum Alltag gehört, verpflichtet. Das können wir nur erreichen, wenn auch unsere Geschäftspartner, explizit unsere Zulieferer, in den Ursprüngen ihrer Ware darauf achten und dieses Fehlverhalten ausschließen. Die entsprechenden Zulieferer müssen dies bestätigen und der Einhaltung dieser Grundsätze in jedem Fall nachkommen. Selbstverständlich verlangen wir auch eine Identifikation unserer Mitarbeiter mit diesem Grundsatz, da jede andere Meinung mit den Firmenidealen nicht vereinbar wäre. 

Arbeitsschutz
Zum Schutz unserer Mitarbeiter stellen wir ihnen die notwendige persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Arbeitsbekleidung zur Verfügung. Ausrüstung, Geräte und Arbeitsplätze werden in regelmäßigen Abständen geprüft. Demnach sind alle unsere Mitarbeiter angehalten, Gefährdungspotentiale unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden sowie diese zu meiden, solange sie bestehen. Im Anschluss wird schnellstmöglich eine Gefahrenbeseitigung und Problembehebung durchgeführt, um eine erneute Gefahr zu vermeiden. Desweiteren befinden wir uns in arbeitsschutztechnischer Betreuung durch die zuständige Berufsgenossenschaft.

Korruption, Bestechung und Erpressung
In Deutschland finden wir eine freie Marktwirtschaft vor, die Chancengleichheit sowie Wettbewerbsfreiheit fördert. Selbstverständlich sind auch wir diesen Grundsätzen, die vom deutschen Staat/ der europäischen Union vorgegeben werden, verpflichtet. Die Umsetzung und strikte Einhaltung dieser vorhandenen Grundsätze ist erforderlich, um Kunden zu akquirieren und langfristig beliefern zu dürfen. Folgerichtig halten wir uns an den gesetzlichen Rahmen und gestatten keine Korruption, Bestechungen oder Erpressungen, weder firmenintern noch extern. Wir stehen für einen freien Wettbewerb ein, wollen diesen von unseren potenziellen Kunden erhalten und auch unseren Zulieferern bieten. Da jedoch häufig die Schwelle zwischen kleiner Zuwendung und Korruption oder Bestechung fließend ist, gilt es, hier äußerst sensibel und nachvollziehbar zu handeln. Generell wird jeder einzelne Fall individuell beleuchtet.

Als allgemeiner Orientierungsrahmen lassen sich folgende Punkte angeben:

  • Kein Geschenk und keine Zuwendung darf eine gefühlte persönliche Verpflichtung nach sich ziehen.
  • Bargeldgeschenke sind abzulehnen, Geschenke an Beamte sind in jeglicher Hinsicht ebenso untersagt.
  • Geschenke, die wir unseren Geschäftspartner zukommen lassen, liegen in einem gesetzlich festgelegten Rahmen.
  • Im Zweifelsfall kann immer eine Abstimmung mit dem Vorgesetzten oder dem Geschäftsführer erfolgen.

Wettbewerbsgerechtes Verhalten
Es entspricht der Geschäftspolitik der CAT Clean Air Technology GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Die Teilnahme an einer wettbewerbswidrigen Absprache – unabhängig davon, ob diese in unserem Interesse, eines verbundenen Unternehmens oder eines Wettbewerbers erfolgt – ist strengstens untersagt. Dabei stellt bereits die parallele Beteiligung des Unternehmens an einem Vergabeverfahren als Einzelbieter und zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Absprache dar, wenn die ausgeschriebenen Leistungen dieselben sind. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen oder Geldbußen belegt und können die Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung zur Folge haben.

Horizontale Wettbewerbsabsprachen
Verboten sind insbesondere Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern („horizontale“ Wettbewerbsabsprachen), die eine Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Hierzu zählen z. B. Vereinbarungen über Preise, Angebote, Kundenzuteilung, Verkaufsbedingungen, Produktions- oder Absatzquoten oder die Aufteilung von geografischen Märkten. Das Verbot beinhaltet nicht nur Vereinbarungen, also ausdrückliche Absprachen, sondern auch die Abstimmung als Folge von einseitigen Erklärungen (z.B. Preiserhöhungsankündigungen in der Absicht, gleichartige Reaktionen des Wettbewerbs zu erwirken). Bei Kontakten mit Wettbewerbern ist stets darauf zu achten, dass keine Informationen entgegengenommen oder gegeben werden, die Rückschlüsse auf das gegenwärtige oder künftige Marktverhalten des lnformationsgebers zulassen.

Vertikale Wettbewerbsabsprachen
Auch viele vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, d.h. Absprachen und Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Kunden, oder Patentinhabern und Lizenznehmern sind in Deutschland, der EU und den USA – mit jeweils geringfügigen Unterschieden – verboten. Hierzu zählen Beschränkungen des Kunden in der Freiheit der Gestaltung seiner Preise oder Lieferbeziehungen zu seinen Geschäftspartnern (geografische, personelle oder sachliche Beschränkungen), bestimmte Meistbegünstigungsklauseln, Ausschließlichkeitsbindungen wie Gesamtbedarfsdeckung oder Exklusivbelieferung sowie Wettbewerbsverbote. In vielen Fällen hängt die Zulässigkeit und damit Wirksamkeit der Bindung von ihrer Dauer und Intensität sowie der Marktstellung der Beteiligten ab.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Eine marktbeherrschende Stellung liegt aufgrund unseres Marktanteils in den Märkten, in denen wir tätig sind, nicht vor. Dennoch soll auch auf die Folgen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hingewiesen werden: Grundsätzlich ist der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Deutschland, der EU und den USA – mit jeweils geringfügigen Unterschieden – unzulässig. Ein solcher Missbrauch kann zum Beispiel vorliegen bei unterschiedlicher Behandlung von Kunden ohne sachliche Rechtfertigung (Diskriminierungsverbot), Lieferverweigerung, selektivem Vertrieb, Durchsetzung unangemessener Einkaufs-/Verkaufspreise und Konditionen oder Koppelungsgesellschaften ohne sachliche Rechtfertigung für die abverlangte Zusatzleistung. Die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens ist ebenso vom Einzelfall abhängig wie die Grenzen einer noch zulässigen Verhaltensweise. In Zweifelsfällen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts ist frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsführung aufzunehmen.

Datenschutz
Alle Mitarbeiter sind zur aktiven Ergreifung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (Passwörter, zugelassene Technologien und lizensierte Software) zur Gewährleistung des Schutzes geistigen Eigentums und persönlicher Daten verpflichtet. Jedem Mitarbeiter wird zu Beginn des Arbeitsverhältnisses deutlich erläutert und im späteren Arbeitsvertrag verankert, dass sämtliche betriebsinterne Informationen der dringenden Geheimhaltung unterliegen. Etwaige, auch teilweise Übermittlungen an Dritte sind nur nach Zustimmung und Freigabe der Geschäftsleitung gestattet. Jegliche Verstöße werden – wie in den Arbeitsverträgen geregelt – arbeitsrechtlich geahndet. Implementiert ist das Verfahren clean Desktop. Hierbei ist geregelt, dass sämtliche einsehbare Unterlagen auch bei nur zeitlich begrenztem Verlassen des Arbeitsplatzes zumindest umzudrehen sind und der Desktop in einen passwortgeschützten Sparmodus geschaltet wird. Alle Mitarbeiter sind angewiesen zum Feierabend alle einsehbaren Papiere wegzuräumen. Umgesetzt ist eine Zutrittskontrolle sowohl für betriebsfremde als auch für betriebsinterne Personen. In den Betriebsräumen der CAT Clean Air Technology GmbH gilt striktes Fotografierverbot. Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet oder der Betroffene damit einverstanden ist. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten sowie zur Transparenz der Datenverarbeitung. Das Recht auf Auskunft, Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung persönlicher Daten wird selbstverständlich umgesetzt. Bei Unklarheiten steht unser Datenschutzkoordinator, Dirk Hellenbrandt, für Rückfragen stets zur Verfügung. Auch kann die E-Mail-Adresse datenschutz@catgmbh.de genutzt werden. Mit diesem Anspruch sorgen wir für ein hohes gelebtes Datenschutzniveau.

Produkt-, Dienstleistungs- und Planungsqualität
Unsere Kunden verlassen sich bei einer Beauftragung auf die Qualität, für die wir seit Jahren am Markt stehen. Daher ist es für uns selbstverständlich, firmenintern hohe Qualitätsstandards zu setzen und einzuhalten. Für die zertifizierten Firmenbereiche findet jährlich ein Audit zu unserer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 statt. Wir erfüllen laut diesen Audits die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement in erhöhtem Maße. Auch die speziellen Kundenanforderungen, die sich aus unseren Tätigkeiten ergeben, halten wir innerhalb des gesetzlichen Rahmens ein. Darüber hinaus sehen wir uns an einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess gebunden, da Stillstand für uns Rückschritt bedeutet. Wir arbeiten mit unserer Qualitätsmanagement-Abteilung dauerhaft an der Produkt- und Prozessoptimierung sowie an unserem Leistungsspektrum. Feste Bestandteile dieser Optimierungsprozesse sind allen voran unsere Mitarbeiter, die für die Einhaltung unserer Qualitätskriterien Verantwortung tragen. Jegliche Verstöße oder Probleme, die zur Nichteinhaltung der Vorschriften führen könnten, sind umgehend dem direkten Vorgesetzten oder Qualitätsmanagement-Beauftragten mitzuteilen.

Umweltbewusstsein
Unser tägliches Bestreben und Handeln ist darauf ausgerichtet, unsere Umwelt zu erhalten und schädigende Auswirkungen auf diese durch permanente Verbesserungen in den Prozessen so gering wie möglich zu halten. Neben unserem eigenen Anspruch, so umweltschonend wie möglich zu arbeiten, zu transportierenund zu planen, realisieren wir auch über unsere firmeninternen Abläufe hinaus umweltfördernde und energieeinsparende Projekte.

Kontakt

Sie haben Fragen? Nehmen Sie ganz einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit verlässlichem Know-how zur Seite.

  • CAT Group (CAT Clean Air Technology GmbH, CAT e-tec GmbH, CAT m-tec GmbH)
    Motorstr. 51 | 70499 Stuttgart
  • info@catgmbh.de
  • Tel: +49 711 3659199 – 0
    Fax: +49 711 3659199 – 99

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