Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten
Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils gültigen Satz.
An das Angebot halten wir uns 3 Monate ab Datum des Angebots gebunden.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Preis um mehr als 40 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung mehr als 14 Kalendertage in Verzug kommt.
Eine Aufrechnung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Unser Unternehmen und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
a) Die Haftung für Personenschäden ist begrenzt auf € 5 Mio.
b) Die Haftung für Sachschäden ist auf € 5 Mio. beschränkt.
c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
Alle Vereinbarungen, gleichgültig, ob sie bei oder nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens.
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts,oder öffentlich–rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Rechtsstreitigkeiten Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand.
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gilt eine solche, die dem Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die jeweiligen Vertragsarten
I. Verträge über Messungen und Dokumentationen
1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB.
2. Der Kunde/Besteller ist verpflichtet auf Verlangen unseres Unternehmens die Leistungen binnen 12 Tagen nach Übergabe der Dokumentation förmlich abzunehmen. Wird keine Abnahme verlangt, gelten unsere Leistungen nach Ablauf von 12 Tagen nach Übergabe der Dokumentation als abgenommen.
3. Die Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre.
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller gegen diesen haben oder künftig erwerben, Eigentum unseres Unternehmens.
b) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Waren nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist er nicht befugt.
c) Der Besteller tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an unser Unternehmen ab. Dieses nimmt die Abtretung hiermit an. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, tritt der Besteller schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil unseres Unternehmens an den veräußerten Waren entspricht, an uns ab. Dieses nimmt die Abtretung hiermit an. Veräußert der Besteller Waren, die im Eigentum oder Miteigentum unseres Unternehmens stehen, zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Besteller schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an unser Unternehmen ab. Dieses nimmt die Abtretung hiermit an.
d) Der Besteller ist unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs durch uns zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat unserem Unternehmen auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen unverzüglich zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offenlegen.
e) Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.